Das Abitur: Das Abitur ist der höchste Schulabschluss. Du kannst es meistens am Ende der 12. oder 13. Klasse machen. Nach dem Abitur kannst du eine Ausbildung machen oder an der Universität studieren
Das Abschiebeverbot: Deutschland sagt: Dein Heimatland ist eigentlich nicht gefährlich. Aber weil du minderjährig oder zu krank bist, kannst du nicht zurück, da es für dich in deinem Herkunftsland keine Hilfe oder Versorgung gibt. Du bekommst ein Abschiebeverbot und darfst erst mal in Deutschland bleiben.
Das Asyl / der Asylantrag: Ganz allgemein bezeichnet Asyl einen sicheren Ort, der dich vor Gefahren wie Verfolgung schützt. Asyl gehört hier zu den wichtigsten Rechten. Anrecht auf Asyl haben alle Menschen in Deutschland, die in ihrem Herkunftsland verfolgt sind. Es gibt dabei verschiedene Arten von Asyl: Asyl nach dem deutschen Grundgesetz, Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlings-konvention oder internationalen subsidiären Schutz. Wenn du Schutz brauchst, sagst du das dem Jugendamt oder deinem Vormund. Sie müssen dann für dich einen schriftlichen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg stellen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist eine befristete Erlaubnis, als Ausländer in Deutschland leben zu dürfen.
Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist ein Gesetz, das die Ein- und Ausreise, sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland regelt.
Die Aufenthaltsgestattung ist der Aufenthalt, den du im laufenden Asylverfahren bekommst.
Die Ausbildung ist eine Lehre, die zwischen zwei und dreieinhalb Jahren dauert. in der du einen Beruf lernst.
AvM-Dual: die Ausbildungsvorbereitung für Migrantinnen und Migranten an einer Beruflichen Schule in Hamburg. 2 Jahre gehst du zur Schule und machst Praktika in Betrieben. Am Ende kannst du den BVS-Abschluss oder den ESA oder den MSA machen.
Die BEF ist die erste Betreuungseinrichtung für neu angekommene unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF)
Der Betreuer / die Betreuerin arbeitet für die Jugendlichen einer Jugendwohnung oder BEF. Er/sie ist für dich da und hilft dir im Alltagsleben.
Der BumF: Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist eine nichtstaatliche Organisation, die sich für die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen einsetzt. www.b-umf.de, facebook: https://www.facebook.com/bumfev/
Der BVS-Abschluss ist der Abschluss der Berufsvorbereitungsschule (BVS). Den erhältst du in Hamburg am Ende deiner zwei Jahre im Bildungsgang AVM-Dual. Er zeigt deine Noten in den Lernbereichen I und II (>Fächer, >Lernbereich). Er zeigt auch deine Fehlzeiten, aber nur die unentschuldigten Unterrichtsstunden. Die entschuldigten Stunden stehen nicht auf dem Abschlusszeugnis. Der BVS-Abschluss hat einen hohen Wert. Wenn du dich für einen Ausbildungsplatz oder einen Arbeitsplatz bewirbst, sieht die Firma, dass du in sehr kurzer Zeit (zwei Jahren) in einem neuen Land und einer neuen Sprache viel gelernt und geleistet hast. Du hast die Möglichkeit am Ende der zwei Jahre an den Prüfungen für den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) oder den mittleren Schulabschluss (MSA) teilzunehmen. Schaffst du die Prüfungen, dann erhältst du den ESA-Abschluss oder den MSA-Abschluss.
Ehrenamtlich / das Ehrenamt: eine Person tut etwas für andere, ohne dafür Geld zu bekommen.
Die Einverständniserklärung: dein Einverständnis zu erklären, bedeutet: Ja sagen. Das tust du zum Beispiel, indem du etwas unterschreibst. Achte immer darauf, was du unterschreibst. Frag nach, wenn du den Text nicht verstanden hast.
Der ESA: der Erste Allgemeinbildende Schulabschluss. Nach dem ESA kannst du eine Ausbildung machen. Danach kannst du weiter lernen oder in deinem Beruf arbeiten.
Die EVE (Erstversorgungseinrichtung) war bis Oktober 2016 die erste Betreuungseinrichtung für UMF in Hamburg.
Das Familiengericht ist ein Gericht, das Entscheidungen über Familiensachen trifft. Es teilt z.B. Kindern und Jugendlichen (unter 18 J.), die ohne Eltern hier sind, einen Vormund zu.
Der Fachdienst Flüchtlinge (FDF) in der Feuerbergstraße ist das Jugendamt für die jugendlichen Flüchtlinge, die neu hier sind und solange sie in der BEF wohnen. Bei den neu Ankommenden macht der FDF eine Altersschätzung.
Die Fächer im Bildungsgang AVM-Dual sind in zwei Lernbereichen organisiert. Die Fächer im Lernbereich I beziehen sich auf dein Lernen im Praktikumsbetrieb und heißen: „Betriebliches Lernen und Handeln“ (BLuH), „Betriebliche Lernaufgabe“ (BLA), „Reflexion betrieblicher Erfahrungen“ (RbE) und „Gestaltung des Übergangs“ (GdÜ). Die Fächer im Lernbereich II sind Fächer des allgemeinbildenden Unterrichts: Sprache und Kommunikation (SuK), Mathematik, Fachenglisch, Werte und Normen und Sport. Im Februar 2018 wird die Behörde der Beruflichen Schulen (= das Hamburger Institut für Berufliche Bildung, kurz: HIBB) den Bildungsplan für den Bildungsgang AVM-Dual veröffentlichen. Die Organisation des Unterrichts soll damit reformiert (=erneuert) und der Lebenswelt der Schüler*innen angepasst werden.
Das Gericht ist eine staatliche Institution, in der Rechtsfragen geklärt werden. Dazu gehört z.B. die Frage, ob jemand einen Vormund bekommt. Wenn du mit Entscheidungen von Behörden nicht einverstanden bist, kannst du gemeinsam mit einem Rechtsanwalt zum Gericht gehen und versuchen, eine andere Entscheidung zu bekommen.
Das Grundgesetz: die deutsche Verfassung.
Identitätspapiere sind Dokumente, die deine Identität nachweisen, d.h. in denen steht, wie du heißt und wo und wann du geboren bist. Zum Beispiel ein Pass oder eine Geburtsurkunde.
Das Interview im Asylverfahren wird auch Anhörung genannt. Wenn du einen Asylantrag gestellt hast, muss ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin des BAMF mit dir ein Interview führen, um herauszufinden, ob du das Recht hast, in Deutschland Asyl zu bekommen. Dir werden Fragen über dein Herkunftsland, deine Identität und deine Fluchtgründe gestellt. Alles, was du gefragt wirst, und alles, was du sagst, wird in einem Protokoll aufgeschrieben. Danach wird entschieden, ob du Asyl bekommst, also in Deutschland bleiben darfst. Manchmal kommt diese Entscheidung erst nach vielen Monaten.
JOG / Jugendliche ohne Grenzen ist ein Zusammenschluss von jugendlichen Geflüchteten aus ganz Deutschland. Ihr Grundsatz: Betroffene sollen eine eigene Stimme haben. www.jogspace.net
Das Jugendamt ist eine staatliche Institution, die Kinder und Jugendliche fördern soll und sie vor Gefahren für ihr Wohl schützen soll.
Die Jugendwohnung (Juwo) / die Wohngruppe: eine Gruppe von Jugendlichen wohnt zusammen in einer Wohnung und wird dabei von Betreuern unterstützt Asylverfahren. Den Platz in der Juwo bekommen die Jugendlichen durch das Jugendamt.
Die Klage / klagen: So nennt man eine Beschwerde vor Gericht. Wenn du z.B. eine negative Entscheidung im bekommen hast, kannst du dagegen klagen. Meistens macht man das gemeinsam mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin, und zwar so schnell wie möglich.
Der Leistungsbescheid: Wenn du Leistungen zum Beispiel nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommst (also Geld), dann steht auf dem Leistungsbescheid, wie viel das ist und für wie lange das gilt. Eine Kopie vom Leistungsbescheid musst du zum Beispiel im Schulbüro abgeben, damit du eine Schülerfahrkarte bekommst.
Der Lernbereich siehe >Fächer.
Der Mentor / die Mentorin: Wenn du Schülerin/Schüler in einer AVM-Klasse bist, dann hast du einen Mentor oder eine Mentorin. Das ist eine Person, die dich auf dem Weg von der Schule in Ausbildung, Arbeit oder weiterführende Schule unterstützt und z.B. im Praktikum besucht.
Minderjährige: So nennt man alle Kinder und Jugendlichen, die noch nicht 18 Jahre alt sind.
Der MSA: der Mittlere Schulabschluss. Mit dem MSA kannst du eine Ausbildung machen, aber auch weiter zur Schule gehen, um das Abitur zu machen. Du musst dafür gute Noten haben.
Die Niederlassungserlaubnis ist die unbefristete Erlaubnis, als Ausländer in Deutschland leben zu dürfen
Der Pate / die Patin: ist eine Person, die dich ehrenamtlich unterstützt, auch wenn du schon volljährig bist. Sie hilft dir im Alltag, bei schulischen Angelegenheiten, bei der Suche nach Praktikum oder Ausbildung, im Asylverfahren, begleitet dich zum Arzt, macht mit dir Ausflüge…
Psychotherapeuten: ist die Berufsbezeichnung von Personen, die dir bei psychischen Problemen helfen können. Häufige Albträume, Ängste und schlechte Gedanken können ein Zeichen dafür sein.
Die Recherche bedeutet Suche. Beispiel: Internetrecherche, die Suche nach Informationen im Internet
Der Rechtsanwalt / die Rechtsanwältin: ist die Berufsbezeichnung von Personen, die dich rechtlich beraten und vor Gericht vertreten können.
Subsidiärer Schutz: siehe Asyl
Der Schulabschluss: Ihn erhalten Schülerinnen und Schüler bei der erfolgreichen Beendigung einer Schule. Der Schulabschluss wird mit einem Abschlusszeugnis schriftlich festgehalten. Es gibt in Hamburg drei wichtige Abschlüsse: ESA, MSA und Abitur.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF): So werden alle Flüchtlinge bezeichnet, die sich ohne Eltern auf der Flucht befinden und noch nicht 18 Jahre alt sind.
Der Verein: der Club, Beispiel: der Fußballverein
Die Volljährigkeit, volljährig: In den meisten Ländern der Welt und auch in Deutschland ist man volljährig, wenn man das 18. Lebensjahr erreicht hat. Mit der Volljährigkeit bekommst du das Recht Verträge zu schließen. Gleichzeitig trägst du für dich die volle Verantwortung vor den Gerichten.
Der Vormund / die Vormundin ist eine Person, die für dich verantwortlich ist, solange du noch nicht volljährig bist und ohne Eltern in Deutschland lebst. Nur der Vormund / die Vormundin darf Verträge für dich unterschreiben.
Die WUK (Wohnunterkunft) ist ein großes Heim für Volljährige und Familien, die wohnungslos sind oder als Flüchtlinge noch nicht in einer Wohnung wohnen dürfen oder noch keine gefunden haben.
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